Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2001 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die ,,Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung'' werden hiermit bekanntgemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 9. Januar 1992, BStBl I S.
Anlage:
Herstellung von Vordrucken; Lohnsteuer-Anmeldung 2001 (einschließlich länderunterschiedliche Werte)
BMF-Schreiben vom 14. Juli 2000
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