Nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl. 2009 I S.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
Die im BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2008(BStBl 2008 I S. 1010) getroffene Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung und zur vorläufigen Feststellung von Einkünften hinsichtlich der Anwendung der Regelung zur Entfernungspauschale wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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