BMF - Schreiben vom 23.04.2018
IV C 5 - S 1901/17/10005

BMF - Schreiben vom 23.04.2018 (IV C 5 - S 1901/17/10005) - DRsp Nr. 2018/80204

BMF, Schreiben vom 23.04.2018 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1901/17/10005

DRsp Nr. 2018/80204

Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG); Einwilligungsfiktion zur Datenübermittlung entsprechend § 15 Absatz 1 Satz 4 ff. des 5. VermBG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am wird die o. g. Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein. Ziel der Verordnung ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang sollen durch das „Zweite(s) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680” verschiedene bereichsspezifische Regelungen an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden, u. a. das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Derzeit wird an der Erstellung des Referentenentwurfs gearbeitet. Das Gesetzgebungsverfahren wird nicht mehr vor dem abgeschlossen sein.