BMF - Schreiben vom 23.10.2014
IV C 1 - S 1980-1/13/10007: 007

BMF - Schreiben vom 23.10.2014 (IV C 1 - S 1980-1/13/10007: 007) - DRsp Nr. 2014/80712

BMF, Schreiben vom 23.10.2014 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980-1/13/10007: 007

DRsp Nr. 2014/80712

Auslegungsfragen zum Investmentsteuergesetz;; Anlagebestimmungen, REIT-Anteile, Hinzurechnungsbesteuerung u. a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2014, das Auslegungsfragen zum Investmentsteuergesetz enthält. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Ihren Fragen nachfolgend Stellung. Dabei habe ich Antworten aus früheren Schreiben integriert (markiert durch Fettdruck), damit den Rechtsanwendern die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zu einem Themenkomplex im Gesamtkontext vorliegt. Bei den früheren Schreiben handelt es sich um meine Antwortschreiben vom 4. Juni 2014 - IV C 1 - S 1980-1/13/10007: 002, 2014/0500897 - und vom 9. Juli 2013 - IV C 1 - S 1980-1/12/10014, 2013/0654702 -.

1. Fehlende Rückgabemöglichkeit in der Abwicklungsphase oder während vorübergehender Schließung eines Investmentfonds (§ 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 2 InvStG)

. Fehlt es an einer aufsichtsrechtlichen Frist, bleibt es bei der Höchstgrenze von 60 Monaten.