BMF - Schreiben vom 23.12.2014
IV C 6 - S 2145/10/10005: 001

BMF - Schreiben vom 23.12.2014 (IV C 6 - S 2145/10/10005: 001) - DRsp Nr. 2015/80044

BMF, Schreiben vom 23.12.2014 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2145/10/10005: 001

DRsp Nr. 2015/80044

Ertragsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und von Reisekosten unter Berücksichtigung der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014; Anwendung bei der Gewinnermittlung

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 ( BGBl. 2013 I S. 285, BStBl 2013 I S. 188) wurde die Abziehbarkeit von Reisekosten als Betriebsausgaben geändert. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerliche Beurteilung von Reisekosten ab dem 1. Januar 2014 Folgendes:

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

a) Begriffsbestimmung Betriebsstätte