BMF - Schreiben vom 24.01.2018
IV A 3 - S 0062/17/10005

BMF - Schreiben vom 24.01.2018 (IV A 3 - S 0062/17/10005) - DRsp Nr. 2018/80115

BMF, Schreiben vom 24.01.2018 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0062/17/10005

DRsp Nr. 2018/80115

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Januar 2018 (BStBl 2018 I S. 204) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  • Der AEAO zu § 31a wird wie folgt geändert:

    • Der Nummer 1 wird folgender Absatz angefügt:

      „Der Begriff „Betroffener” in § 31a AO ist derselbe wie in § 30 AO. Danach ist Betroffener nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Mitteilung erfolgen soll, sondern auch jeder Andere, dessen personenbezogene Daten durch § 30 AO geschützt werden (z. B. Geschäftsführer, Geschäftspartner, Arbeitnehmer, Empfänger von Zahlungen und/oder anderen Vorteilen).”

    • Die Nummer 2.1 wird wie folgt gefasst:

      „2.1 Illegale Beschäftigung