Zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1, zur Besteuerung von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 2 und von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004 (BGBl 2004 I S.
Als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Beiträge an folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen:
Deutsche Rentenversicherung BundDie Deutsche Rentenversicherung Bund wird durch Integration der BfA und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. zum 1. Oktober 2005 gebildet. Neben den bisherigen Aufgaben der BfA werden Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Deutsche Rentenversicherung wahrgenommen.
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