BMF - Schreiben vom 24.02.2009
IV C 6 - S 2296 a/08/10002

BMF - Schreiben vom 24.02.2009 (IV C 6 - S 2296 a/08/10002) - DRsp Nr. 2009/80145

BMF, Schreiben vom 24.02.2009 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2296 a/08/10002

DRsp Nr. 2009/80145

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EStG

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zur Anwendung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG wie folgt Stellung:

1. Anwendungsbereich

§ 35 EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden. Dies gilt auch für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, wenn das Wirtschaftsjahr nach dem 31. Dezember 2000 endet (§ 52 Abs. 50a EStG 2001). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer oder als unmittelbar oder mittelbar beteiligter Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG. Begünstigt sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit ihren Gewinnanteilen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG).