BMF - Schreiben vom 24.06.2015
IV C 1-S 2252/13/10005:003

BMF - Schreiben vom 24.06.2015 (IV C 1-S 2252/13/10005:003) - DRsp Nr. 2016/80347

BMF, Schreiben vom 24.06.2015 - Aktenzeichen IV C 1-S 2252/13/10005:003

DRsp Nr. 2016/80347

Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien; BFH-Urteil vom 16. April 2014 - I R 2/12 -

Der Bundesfinanzhof hat in Tz. IV 2. seines Urteils vom 16. April 2014 - I R 2/12 - (BStBl 2015 II S. XX) zu der nach Novellierung durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13. Dezember 2006 (BGBl 2006 I S. 2878) maßgeblichen Rechtslage bei den Einkünften aus Kapitalvermögen für den Veranlagungszeitraum 2008 ausgeführt, es sei nicht zweifelsfrei, ob der Anteilserwerber auch im Falle eines Leerverkaufes im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirtschaftliches Eigentum an den Aktien erwerben könne.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zum Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag, insbesondere im Falle eines Leerverkaufes, Folgendes:

1. Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an Aktien