BMF - Schreiben vom 25.01.2005
IV B 6 - S 1316 - 337/04

BMF - Schreiben vom 25.01.2005 (IV B 6 - S 1316 - 337/04) - DRsp Nr. 2008/88652

BMF, Schreiben vom 25.01.2005 - Aktenzeichen IV B 6 - S 1316 - 337/04

DRsp Nr. 2008/88652

Verhaltenskodex zur wirksamen Durchführung des Schiedsübereinkommens (90/436/EWG vom 23. Juli 1990)

Im Folgenden veröffentlicht das BMF den auf dem ECOFIN-Rat am 7. Dezember 2004 angenommenen „Verhaltenskodex zur wirksamen Durchführung des Schiedsübereinkommens (90/436/EWG vom 23. Juli 1990)”.

VERHALTENSKODEX

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -

GESTÜTZT AUF das Übereinkommen 90/436/EWG vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen,

IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass Mitgliedstaaten und Steuerpflichtige genauere Regeln brauchen, um das genannte Übereinkommen wirksam durchzuführen,

IN KENNTNIS der Mitteilung der Kommission vom 23. April 2004 über den Bericht über die Tätigkeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums im Bereich der Unternehmensbesteuerung, in dem auch ein Vorschlag eines Verhaltenskodexes enthalten ist,

UNTER HINWEIS DARAUF, dass der Verhaltenskodex eine politische Verpflichtung darstellt und somit die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, wie sie sich aus dem EG-Vertrag ergeben, nicht berührt,