BMF - Schreiben vom 26.01.2016
IV A 3 - S 0062/15/10006

BMF - Schreiben vom 26.01.2016 (IV A 3 - S 0062/15/10006) - DRsp Nr. 2016/80186

BMF, Schreiben vom 26.01.2016 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0062/15/10006

DRsp Nr. 2016/80186

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 ( BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2015 ( BStBl 2015 I S. 1018) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  • Dem AEAO zu § 18 wird folgende neue Nummer 6 angefügt:

    1. 6.

      „Zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften ausländischer Personengesellschaften, an denen inländische Gesellschafter beteiligt sind, ist zu prüfen, ob ein Anknüpfungsmerkmal im Sinne des § 18 Abs. 1 AO gegeben ist. Ist dies der Fall, ist das dort genannte Finanzamt zuständig. Fehlt dagegen ein solches Anknüpfungsmerkmal, gilt nach § 25 AO i. V. m. § 18 Abs. 2 AO Folgendes: