BMF - Schreiben vom 26.03.2004
IV A 6 - S 2240 - 46/04
Fundstellen:
BStBl 2004 I 434

BMF - Schreiben vom 26.03.2004 (IV A 6 - S 2240 - 46/04) - DRsp Nr. 2008/87559

BMF, Schreiben vom 26.03.2004 - Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04

DRsp Nr. 2008/87559

Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung Folgendes:

I. Allgemeine Grundsätze

Veräußern Privatpersonen Grundstücke, ist bei der Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, wesentlich auf die Dauer der Nutzung vor Veräußerung und die Zahl der veräußerten Objekte abzustellen. In Fällen, in denen ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen ist, bleibt jedoch zu prüfen, ob der Gewinn aus der Veräußerung nach § 23 EStG zu besteuern ist.

1. Bebaute Grundstücke