BMF - Schreiben vom 27.07.2009
IV C 5 - S 2363/07/0001

BMF - Schreiben vom 27.07.2009 (IV C 5 - S 2363/07/0001) - DRsp Nr. 2009/80508

BMF, Schreiben vom 27.07.2009 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2363/07/0001

DRsp Nr. 2009/80508

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2010

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2010 Folgendes:

Die Gemeinden (Meldebehörden) haben letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen (§ 39e Absatz 9 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG -). Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird ab 2011 durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Verfahren „ElsterLohn II”) abgelöst.

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2010 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nr. 1 des EStG bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2010 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist gelb. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).