Anlagen
Beigefügt übersende ich Ihnen einen Abdruck der von deutscher und luxemburgischer Seite unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und der „Enregistrement et Domaines” Verwaltung des Großherzogtums Luxemburg über den direkten grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch in Umsatzsteuersachen” vom 5./16. September 2002 (Anlage 1). Die „Gemeinsame Erklärung” ist rückwirkend zum 1. September 2002 in Kraft getreten.
Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 28. August 2002 - B/4 - 1C - 133/2002 - S 7079 - übertrage ich hiermit auf Grundlage des § 1a Abs. 4 EG-Amtshilfe-Gesetz (EG-
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