BMF - Schreiben vom 28.09.2010
IV C 5 - S 2373/10/10001

BMF - Schreiben vom 28.09.2010 (IV C 5 - S 2373/10/10001) - DRsp Nr. 2010/80454

BMF, Schreiben vom 28.09.2010 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2373/10/10001

DRsp Nr. 2010/80454

Lohnsteuerliche behandlung der Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung; Zeitliche Anwendung des BFH-Urteils vom 12. November 2009 - VI R 20/07

Unter Bezugnahme auf das Ergbnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur zeitlichen Anwendung des BFH-Urteils vom 12. November 2009 - VI R 20/07 - (BStBl 2010 II XXX) Folgendes:

Für alle bis zum 31. Dezember 2010 beim Arbeitgeber zugeflossenen Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung ist es nicht zu beanstanden, wenn weiter nach den Grundsätzen von R 40b.1 Absatz 12 ff. LStR 2008 verfahren wird.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.