BMF - Schreiben vom 30.04.2014
IV D 2 - S 7100/07/10037

BMF - Schreiben vom 30.04.2014 (IV D 2 - S 7100/07/10037) - DRsp Nr. 2014/80362

BMF, Schreiben vom 30.04.2014 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7100/07/10037

DRsp Nr. 2014/80362

Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen bei der Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren; BFH-Urteil vom 28. Juli 2011, V R 28/09Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt II veröffentlicht.

Mit Urteil vom 28. Juli 2011, V R 28/09 (BStBl 2014 II S. xxx), hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung u. a. entschieden, dass eine steuerbare Leistung auch bei der freihändigen Verwertung nach § 166 Abs. 1 InsO von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vorliegt.

Daneben enthalten die Urteilsgrundsätze auch generelle Ausführungen zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen bei der Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:

I. Kalte Zwangsvollstreckung und kalte Zwangsverwaltung bei der Verwertung von Grundstücken

Bei der sog. kalten Zwangsvollstreckung bzw. -verwaltung handelt es sich um nicht feststehende Rechtsbegriffe, die im Wesentlichen die verschiedenen Verwertungshandlungen eines Insolvenzverwalters bei der Verwertung grundpfandrechtsbelasteter Grundstücke im Insolvenzverfahren außerhalb einer Zwangsvollstreckung zum Inhalt haben. Ziel der jeweiligen Handlung ist die freihändige Veräußerung des Grundstückes bzw. der Mieteinzug zugunsten der Gläubiger durch den Insolvenzverwalter.