Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. g. E-Mail bestätigen Sie auf Nachfrage, dass das mit Einführung der Abgeltungsteuer erstmals geregelte elektronisch gestützte Verfahren, welches insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen sollte, für die Praxis auch in der Zukunft relevant sein wird. Die letzte Verlängerung der Anwendung dieses Verfahrens bis zum 31. Dezember 2013 bzw. auf vor dem 1. Januar 2014 verwirklichte Abzugstatbestände habe ich Ihnen mit o. g. Schreiben vom 19. Dezember 2011, aaO, mitgeteilt.
Entsprechend Ihren Ausführungen in o. g. E-Mail bitten Sie um weitere zeitliche Ausdehnung der Anwendbarkeit des von Ihnen im Schreiben vom 24. September 2009 folgendermaßen beschriebenen Verfahrens:
Die Kapitalverwaltungsgesellschaften beantragen weiterhin für die von ihnen verwalteten Investmentvermögen NV-Bescheinigungen (§ 11 Absatz 2 Satz 4 InvStG), die insbesondere der jeweiligen Depotbank vorgelegt werden.
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