BMF - Schreiben vom 31.01.2014
IV A 3 - S 0342/09/10001-08

BMF - Schreiben vom 31.01.2014 (IV A 3 - S 0342/09/10001-08) - DRsp Nr. 2014/80123

BMF, Schreiben vom 31.01.2014 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0342/09/10001-08

DRsp Nr. 2014/80123

Verjährungshemmende Wirkung sog. „ressortfremder” Grundlagenbescheide; Vertrauensschutzregelung zur BFH-Entscheidung vom 21. Februar 2013 - V R 27/11 -

Nach dem BFH-Urteil vom 21. Februar 2013 - V R 27/11 - (BStBl 2013 II S. 529) bewirken die von ressortfremden Behörden erlassenen Grundlagenbescheide, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist der im Einzelfall betroffenen Steuer erlassen worden sind.

Da das vorgenannte BFH-Urteil eine rückwirkende Verschärfung der Steuerrechtsprechung beinhaltet, gilt auf der Grundlage des § 163 AO im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Vertrauensschutzregelung:

Ressortfremde Grundlagenbescheide, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, bewirken auch dann eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebescheids nach § 171 Abs. 10 AO,

  • soweit der Grundlagenbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist des Folgebescheids bei der zuständigen (ressortfremden) Behörde beantragt worden ist (analog zu § 171 Abs. 3 AO) und