BMF - Schreiben vom 31.07.2018
IV C 2 - S 2730/15/10001

BMF - Schreiben vom 31.07.2018 (IV C 2 - S 2730/15/10001) - DRsp Nr. 2018/80340

BMF, Schreiben vom 31.07.2018 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2730/15/10001

DRsp Nr. 2018/80340

Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen

Das BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (BStBl 2014 I S. 1613) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2018 Billigkeitsmaßnahmen bei bestimmten vorüber-gehenden Unterbringungsmaßnahmen.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese zeitliche Befristung bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.