BMF - Schreiben vom 31.08.2009
IV C 5 - S 2351/09/10002
Fundstellen:
BStBl 2009 I S. 891

BMF - Schreiben vom 31.08.2009 (IV C 5 - S 2351/09/10002) - DRsp Nr. 2012/80308

BMF, Schreiben vom 31.08.2009 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2351/09/10002

DRsp Nr. 2012/80308

Entfernungspauschalen ab 2007; Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl. 2006 I S. 774, BStBl 2006 I S. 536)

Mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 ( BGBl. 2009 I Seite 774, BStBl I Seite 536) wird die Gesetzeslage zur Entfernungspauschale von 2006 rückwirkend ab 1. Januar 2007 fortgeführt. Die Neuregelung zu den Entfernungspauschalen ab 2007 und das BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2006 ( BStBl 2006 I S. 778) sind damit überholt.

Inhaltsübersicht

1. Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und Absatz 2 EStG)
1.1 Allgemeines
1.2 Höhe der Entfernungspauschale
1.3 Höchstbetrag von 4 500 Euro
1.4 Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
1.5 Fahrgemeinschaften
1.6 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel
1.7 Mehrere Wege an einem Arbeitstag
1.8 Mehrere Dienstverhältnisse
1.9 Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale
2. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG)
3. Behinderte Menschen
4. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen
5. Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG
5.1 Höhe der Pauschalbesteuerung
5.2 Pauschalbesteuerung und Rückwirkung der Gesetzesänderung
6.