Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein für ein Kiesvorkommen an den Kläger A gezahltes Entgelt steuerfrei zu behandeln ist.
Die Klägerin zu 1., die aus den Gesellschaftern A und N besteht, betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb. Auf den Gesellschaftsvertrag vom 1. Februar 1989 wird Bezug genommen. Die Gesellschaft ermittelte für das Streitjahr ihren Gewinn nach § 13 a Einkommensteuergesetz (EStG).
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