I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine ..., deren Unternehmensgegenstand unter anderem in der Durchführung von Kursen zur Gewichtsreduzierung übergewichtiger Personen sowie der Unterweisung in einer bestimmten Ernährungsmethodik bestand. Hierzu vertrieb die Klägerin ein Ernährungsprogramm, mit dessen Hilfe den Kunden ermöglicht werden sollte, ihr Gewicht zu reduzieren und das erstrebte Zielgewicht zu halten. Der Vertrieb des Ernährungsprogramms erfolgte sowohl als Lernprogramm per Post als auch im Rahmen von sog. Gruppenseminaren.
Bestellte ein Kunde das Fernprogramm, erhielt er verschiedene Broschüren, die ihm das Ernährungsprogramm erläuterten und Rezeptvorschläge enthielten, so dass er in der Lage war, das Programm zuhause durchzuführen. Hierfür verlangte die Klägerin im Streitjahr einen einmaligen Kaufpreis.
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