Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht - Berücksichtigung der auf den Gewinn entfallenden Einkommenssteuer bei Verfallanordnung
BayObLG, Beschluß vom 19.06.1997 - Aktenzeichen 3 ObOWi 60/97
DRsp Nr. 1997/5773
Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht - Berücksichtigung der auf den Gewinn entfallenden Einkommenssteuer bei Verfallanordnung
»1.Die Vorschrift des § 29aOWiG läßt grundsätzlich die Abschöpfung alles Erlangten ohne Abzug gewinnmindernder Kosten zu (Bruttoprinzip).2. Zur Berücksichtigung der auf den Gewinn entfallenden Einkommenssteuer bei der Verfallanordnung.«