I.
Die Kläger sind Ehegatten, die in dem Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Neben anderen Einkünften der Kläger bezog die Klägerin im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit der Einkommensteuererklärung für 2001 machte die Klägerin als Werbungskosten "Aufwendungen für Bürgschaft an ehemal. Arbeitgeber" in Höhe von 303.673 DM geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|