Es ist strittig, ob Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit dem Konkurs der A & B GmbH Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Tätigkeit sind. Die Kläger sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger erklärte in der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2009 einen Verlust in Höhe von 163.400 EUR bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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