FG Nürnberg vom 22.06.2004
I 317/02
Fundstellen:
EFG 2005, 1845

Büroräume eines nebenberuflich tätigen Rechtsanwalts

FG Nürnberg, vom 22.06.2004 - Aktenzeichen I 317/02

DRsp Nr. 2006/2634

Büroräume eines nebenberuflich tätigen Rechtsanwalts

Bei einem nebenberuflich tätigen Rechtsanwalt können die Aufwendungen für die in seinem Zweifamilienhaus eingerichteten Büroräume lediglich bis zu 1.250 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie nicht intensiv und dauerhaft für einen Publikumsverkehr genutzt werden.

Hinweise:

Revision eingelegt - Az. beim BFH: XI R 47/04

Fundstellen
EFG 2005, 1845