Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit Weisung vom 6. Januar 2012 die Einführung eines verbindlichen Authentifizierungsverfahrens für Familienkassen angekündigt.
Die Anmeldeplattform steht ab 19. Juli 2012 im Internet zur Verfügung.
Festsetzende Familienkassen und Arbeitgeber/Familienkassen mit eigenem Kindergeldabzug im Lohnsteuer-Anmeldeverfahren sind zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet.
Sie werden aufgefordert, sich
bis zum 30. September 2012
auf der Internet-Plattform des BZSt (www.bzst.bund.de Steuern National - Kindergeld (Fachaufsicht) - Familienkassen - Formulare - Authentifizierungsverfahren für Familienkassen - Anmeldeverfahren) anzumelden.
In der Eingabemaske des Internetformulars werden neben den Stammdaten der Familienkasse (u. a. Adressdaten, Rechtsform, Betriebsnummer, Steuernummer) auch Angaben zur Tätigkeit der Familienkasse abgefragt.
Nach Anmeldung und Prüfung Ihrer Angaben durch das BZSt erhalten festsetzende Familienkassen voraussichtlich ab dem IV. Quartal 2012 einen 11-stelligen Familienkassenschlüssel, der zur Teilnahme an weiteren steuerlichen Verfahren berechtigt.
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