BVerwG - Urteil vom 20.04.1971 (III C 129.69) - DRsp Nr. 1996/26533
BVerwG, Urteil vom 20.04.1971 - Aktenzeichen III C 129.69
DRsp Nr. 1996/26533
»1. Der Erwerb von Nationalitätenvermögen durch eine Kapitalgesellschaft erfüllt nicht den Tatbestand des § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV für die Anteilseigner, die den Vertreibungsverlust ihrer Gesellschaftsanteile festgestellt haben wollen (Abgrenzung zu BVerwGE 22, 53).2. Verkäufe von Aktien sogenannter "Interessentengesellschaften" sind für die Ermittlung des gemeinen Wertes nach § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 2BewG a. F. (Veräußerungen im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr") generell ungeeignet.«