Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der nach seiner dem Gericht in Ablichtung vorgelegten Satzung "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke ..." verfolgt. Zweck des Vereins ist nach der Satzung die Förderung der Interessen privater Computer-Anwender. Auf den Inhalt der Satzung wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen. Ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Klägers wurde mit Beschluss des Amtsgerichts A-Stadt...vom 17.02.1999 mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse zurückgewiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|