FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.2004 - Aktenzeichen 6 K 2184/02
DRsp Nr. 2006/20920
Computertisch als GWG absetzbar
Ein Computertisch ist einer selbständigen Nutzung fähig und ist als GWG und Arbeitsmittel in voller Höhe bei den Werbungskosten abzuziehen, ohne dass die Aufwendungen einer Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Anteil bedürften.