Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Februar 2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - Schifffahrtsgericht -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1. 9.567,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.548,78 € seit dem 30. Juli 2019 und aus 1.018,43 € seit dem 28. Dezember 2019 sowie
2. 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2020
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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