Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
BFH, Beschluß vom 07.06.2000 - Aktenzeichen III B 24/99
DRsp Nr. 2001/8922
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
1. Zu den Voraussetzungen für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache.2. Zu den Voraussetzungen für eine Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung.