BFH - Beschluß vom 07.06.2000
III B 24/99
Normen:
FGO § 115 ;

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

BFH, Beschluß vom 07.06.2000 - Aktenzeichen III B 24/99

DRsp Nr. 2001/8922

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

1. Zu den Voraussetzungen für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache. 2. Zu den Voraussetzungen für eine Rüge wegen mangelnder Sachaufklärung.

Normenkette:

FGO § 115 ;