Streitig ist, ob ein Sonderposten mit Rücklageanteil - Ansparabschreibung gem. § 7g EStG - von der Klägerin zu Recht gebildet wurde.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt als Verkaufsleiter der P GmbH & Co. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Klägerin als Fotografin Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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