BFH - Beschluss vom 28.02.2012
III B 55/10
Normen:
FGO § 137 S. 2; FGO § 145;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 972
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 19.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 178/10

Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds in Bezug auf die Hauptsache

BFH, Beschluss vom 28.02.2012 - Aktenzeichen III B 55/10

DRsp Nr. 2012/7237

Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds in Bezug auf die Hauptsache

1. NV: Die Revision ist nicht zuzulassen, wenn Zulassungsgründe nur im Hinblick auf die vom FG getroffene Kostenentscheidung gegeben sind. 2. NV: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist dagegen nicht ausgeschlossen bei solchen Verfahren, deren Gegenstand in der Hauptsache Kosten sind, wie etwa Klageverfahren wegen der Erstattung der Vorverfahrenskosten in Kindergeldangelegenheiten.

Normenkette:

FGO § 137 S. 2; FGO § 145;

Gründe

I.