BFH, Beschluss vom 01.09.2004 - Aktenzeichen X B 163/03
DRsp Nr. 2005/9745
Darlegung von Revisionszulassungsgründen
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz.3. Die bloße Unrichtigkeit eines FG-Urteils im Einzelfall rechtfertigt die Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht.4. Das FG ist nicht verpflichtet, seine Schätzung immer oder in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorzubereiten.