LG Tübingen, vom 19.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 17/11
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Aufsichtsratsmitglieds einer AG durch den Insolvenzverwalter; Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats; Berechnung des Schadens
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.06.2012 - Aktenzeichen 20 W 1/12
DRsp Nr. 2012/13752
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Aufsichtsratsmitglieds einer AG durch den Insolvenzverwalter; Umfang der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats; Berechnung des Schadens
1.Den Insolvenzverwalter einer Aktiengesellschaft trifft in einem gegen ein Aufsichtsratsmitglied nach §§ 116, 93AktG geführten Schadensersatzprozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gesellschaft durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds in dessen Pflichtenkreis ein Schaden entstanden ist. Das Aufsichtsratsmitglied hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass es seinen Sorgfaltspflichten genügt hat oder es kein Verschulden trifft oder der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre.
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