Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.09.2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen, hilfsweisen ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 30.11.2018 sein Ende gefunden hat oder aber fortbesteht, über Vergütungsansprüche des Klägers für November 2018 in unstreitiger Höhe von 2.624,15 EUR netto sowie über Schadensersatzansprüche, die die Beklagte widerklagend in Höhe von 6.909,59 EUR geltend macht.
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