Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.03.2017,
für den Monat November 2015 einen Betrag in Höhe von 1.604,40 € brutto abzüglich gezahlter 430,69 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen.
2.für den Monat Dezember 2015 einen Betrag in Höhe von 1.680,80 € brutto abzüglich gezahlter 488,65 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 zu zahlen.
3.für den Monat Januar 2016 einen Betrag in Höhe von 1.786,05 € brutto abzüglich gezahlter 569,47 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2016 zu zahlen.
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