Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.06.2018 – 15 K 2760/17 G,U,F aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielte im Streitjahr 2015 gewerbliche Einkünfte.
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