1) Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.01.2018 -
2) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 1048,54 EUR in der zweiten Instanz.
3) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung.
Die Klägerin war bei dem Beklagten als Rechtsanwaltsfachangestellte aufgrund des Arbeitsvertrages vom 10. Februar 2017 tätig (vgl. dazu den Vertrag in Kopie Bl. 4 bis 7 d. A.). Im Vertrag heißt es unter anderem:
"...
§ 3 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein festes monatliches Bruttogehalt in Höhe von EUR 1.585,00 (in Worten: Euro eintausendfünfhundertfünfundachtzig). Die Vergütung wird bargeldlos auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto gezahlt und ist jeweils am Ende des Monats fällig.
...
§ 14 Ausschlussfrist
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