I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 26. Januar 2017 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hildesheim wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 42.400 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller macht Ansprüche aus Scheinvaterregress für die Zeit von 16. Mai 1975 bis Juli 1992 in Höhe von 42.400 € geltend.
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