FG München, vom 16.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2401/08
Darlegungsanforderungen hinsichtlich des Vorliegens eines Verfahrensfehlers wegen Ablehnung des Antrags auf Vertagung wegen Wechsels des Prozessbevollmächtigten nach Mandatsniederlegung
BFH, Beschluss vom 31.01.2012 - Aktenzeichen IV B 22/11
DRsp Nr. 2012/5460
Darlegungsanforderungen hinsichtlich des Vorliegens eines Verfahrensfehlers wegen Ablehnung des Antrags auf Vertagung wegen Wechsels des Prozessbevollmächtigten nach Mandatsniederlegung
NV: Zur Darlegung eines erheblichen Vertagungsgrund i.S. des § 155FGO i.V. mit § 227 Abs. 1ZPO bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten kurz vor der mündlichen Verhandlung ist ein Vortrag des Klägers zu den Gründen der Mandatsniederlegung erforderlich, weil nur so beurteilt werden kann, ob ihn ein Verschulden an der Mandatsniederlegung trifft.