I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. Dezember 2020 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.959,32 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die (Un-)Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 2. März 2020 sowie einen Urlaubsabgeltungsanspruch.
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