Darlegungspflichten zur Berücksichtigung eines Fahrtenbuches im AdV-Verfahren
FG Hamburg, Beschluss vom 11.08.2003 - Aktenzeichen VI 200/03
DRsp Nr. 2003/17280
Darlegungspflichten zur Berücksichtigung eines Fahrtenbuches im AdV-Verfahren
Legt das Finanzamt in der Einspruchsentscheidung ausführlich dar, warum ein Fahrtenbuch keine Berücksichtigung finden kann, bedarf es detaillierter Angaben zum Umfang der behaupteten Fahrleistungen im AdV-Verfahren.