EStG § 10 Abs. 2 S. 2 Buchst. a; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 2686/04
Darlehen aus Policendarlehen zur unmittelbaren und ausschließlichen Finanzierung von Anschaffungskosten bei Zahlung eines Teils der Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln
BFH, Urteil vom 09.02.2010 - Aktenzeichen VIII R 21/07
DRsp Nr. 2010/12282
Darlehen aus Policendarlehen zur unmittelbaren und ausschließlichen Finanzierung von Anschaffungskosten bei Zahlung eines Teils der Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln
Darlehen aus Policendarlehen dienen auch dann i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten, wenn ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln bezahlt wird, der Steuerpflichtige aber bei Veranlassung dieser Zahlung berechtigt von einer Gutschrift der Darlehensvaluta spätestens im Zeitpunkt der Zahlung ausgehen kann (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 13. Juli 2004 VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184, und vom 4. Juli 2007 VIII R 46/06, BFHE 218, 308, BStBl II 2008, 49, sowie vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597; vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264).
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 2 S. 2 Buchst. a; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2;
Gründe
I.
- - - -
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.