Streitig ist, ob Darlehensverhältnisse zwischen der Klägerin und den Kindern des alleinigen Kommanditisten der Klägerin steuerlich anzuerkennen sind.
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betreibt ein elektrotechnisches Unternehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die B. Verwaltungs-GmbH (GmbH), der auch die Geschäftsführung der KG obliegt. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist Herr (B.), der alleiniger Kommanditist der Klägerin ist. Am Gesellschaftskapital in Höhe von 500.000,- DM ist die GmbH nicht beteiligt. Sie erhält als Vergütung eine Haftungsentschädigung in Höhe von 3 v.H. von 50.000,- DM. Außerdem steht ihr eine Erstattung ihrer Auslagen zu sowie die Verzinsung ihres Separatkontos in Höhe von 6 v.H.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|