1. Unter Abänderung der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1999 und 2000 jeweils vom 03. Mai 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. März 2006 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 1999 auf ... € und für 2000 auf ... € herabgesetzt.
2. Unter Abänderung der Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag für 1999 und 2000 jeweils vom 12. Mai 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. März 2006 wird der Gewerbesteuermessbetrag für 1999 auf ... € sowie für 2000 auf ... € herabgesetzt.
3. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.
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