Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 12.09.2008 wird der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 10.09.2007 dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 62.956 EUR festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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