FG München - Urteil vom 25.10.2005
6 K 4031/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Darlehensforderung des Kommanditisten einer KG gegenüber dem Geschäftspartner der KG ist kein Sonderbetriebsvermögen

FG München, Urteil vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 6 K 4031/04

DRsp Nr. 2006/1209

Darlehensforderung des Kommanditisten einer KG gegenüber dem Geschäftspartner der KG ist kein Sonderbetriebsvermögen

Gewährt ein Kommanditist dem Geschäftspartner der KG ein Darlehen, um diesem aus finanziellen Schwierigkeiten zu helfen, so kann die Darlehensforderung allenfalls dann zum Sonderbetriebsvermögen gehören, wenn der Darlehensnehmer und Geschäftspartner eine wesentliche wirtschaftliche Funktion der KG innehat.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Zugehörigkeit einer Darlehensforderung zum Sonderbetriebsvermögen.

Die Klägerin (Klin) ist eine Kommanditgesellschaft, die eine ... betreibt. Gesellschafter sind die K GmbH als Komplementärin und der Beigeladene K als Kommanditist.

Die Klin unterhielt langjährige Geschäftsbeziehungen zur X KG, die seit dem Jahre 1985 alle Versicherungsangelegenheiten der Klin betreute. Diese KG war berechtigt, im Namen der Klin Versicherungsverträge abzuschließen und zu kündigen. Sie war mit Schadensabwicklungen sowie mit Finanzierungen befasst.