An der Klägerin, der Fa. Komplementär GmbH & Co KG, waren in den Streitjahren beteiligt:
als Komplementäredie Komplementär Verwaltungs-GmbH -ohne Kapitaleinlage- und
A (ab 31.12.1999) - ohne Kapitaleinlage,
als KommanditistenB mit 25 %
C mit 25 %
D mit 25 %.
E war mit 25 % als Kommanditist beteiligt. E ist am 30.07.2009 verstorben und wurde laut Erbschein des Amtsgerichts 1 vom 04.09.2009 von C, dem Beigeladenen zu 3 und F zu je 1/2 beerbt. Die Komplementäre sind weder am Gewinn noch am Verlust beteiligt.
Der Gesellschaftsvertrag vom 01.01.1995 enthält u.a. folgende Bestimmungen:
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